Unsere Sozialen Trainingskurse sind ambulante und gruppenpädagogische Maßnahmen für mehrfach straffällige gewordene Jugendliche und Heranwachsende. Es besteht eine Teilnahmepflicht, da es sich um eine richterliche Weisung beziehungsweise Auflage handelt (gemäß §10 JGG).
Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Jugendhilfe im Strafverfahren. Daher ist eine Teilnahme ohne rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht möglich.
Die Sozialen Trainingskurse fokussieren sich auf die Problemlagen und Lebenssituationen delinquenter Jugendliche und bearbeiten diese individuell und teilnehmergerecht.
Starre Strukturen von Gruppentraining passen oft nicht in die Lebenswirklichkeit junger Heranwachsenden und sind somit häufig nicht zielführend. Was für den einen hilfreich ist, kann für den anderen nutzlos sein.
–Stärken – Herausforderungen – Orientierung – Ressourcen – Training –
–SHORT- ist ein kompaktes zeitlich überschaubares Angebot für Ersttäter, bei welchen sich eine straffällige „Karriere“ abzeichnet.
Ziel ist es, durch das kurze und sehr intensive Gruppentraining von 20 Stunden an einem Wochenende, den Teilnehmenden neue Perspektiven, Ansichten und Verhaltensänderungen aufzuzeigen. Diese sollen sie befähigen, in verschiedenen Situationen prosozial handeln zu können.
Das Training ist durch einzelne erlebnisorientierte Stufen gekennzeichnet, welche die Teilnehmenden in nur wenigen Stunden befähigt, alte Denkmuster aufzulösen, und neue Wege zu gehen.
Im Fokus des 20 stündigen Trainings steht die Selbstwertsteigerung jedes Einzelnen.
Durch verschiedene ressourcenaktivierende und konfrontative Methoden werden die Teilnehmenden dahingehend unterstützt, selbst gesteckte Ziele zu erreichen, um so ein straffreies und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Zielgruppe
Das Verkehrserziehungs-Seminar richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren, die durch Verkehrsdelikte auffällig geworden sind und im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (§ 10 JGG) zur Teilnahme an einem pädagogisch ausgerichteten Seminar verpflichtet werden.
Zielsetzung
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren, ihre Verantwortung als Verkehrsteilnehmer zu stärken und nachhaltige Verhaltensänderungen anzustoßen.
Das Verkehrserziehungs-Seminar versteht sich als erzieherische Maßnahme im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Es verfolgt das Ziel, nicht nur Sanktionen zu verhängen, sondern auf pädagogischem Wege die Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer positiv zu beeinflussen. Die Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Polizei und Sozialarbeit unterstützt dabei die praktische Umsetzung und schafft einen Rahmen für nachhaltige Veränderung.
– Sozialtherapeutische Einzelgespräche-
Das Angebot der Sozialtherapeutischen Einzelgespräche -StEg- richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 Jahre bis 21 Jahren alt waren, die Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und normwidriges delinquentes Verhalten zeigen. Geeignet ist das Angebot für junge Menschen, die einen Bedarf im Bereich des Umgangs mit Emotionen aufweisen und Unterstützung
bei der Aufarbeitung eigener Verhaltens- und Beziehungsmuster sowie dem Aufbau von Frustrationstoleranz benötigen. Sie zeigen häufig Wut und Aggression.
Sozialtherapeutische Einzelgespräche -StEg- richtet sich primär an junge Menschen, die nicht gruppenfähig sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jugendliche und Heranwachsende, die zu impulsiven Ausbrüchen und aggressivem Verhalten neigen und damit eine Gefährdung für sich oder die Gruppe darstellen könnten oder die außergewöhnlich schambehaftet bzw. zurückhaltend sind und sich damit innerhalb eines Gruppensettings voraussichtlich nicht zugänglich zeigen könnten.
Das Angebot der Sozialtherapeutischen Einzelgespräche –StEg- ist nicht geeignet für junge Menschen mit…
Bei Auffälligkeiten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist das Programm in der Regel ebenfalls nicht geeignet. In gesondert zu vereinbarenden Einzelfällen kann ggf. eine Teilnahme ermöglicht werden. Dies gilt auch für Menschen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen.
Das Angebot der Sozialtherapeutischen Einzelgespräche -StEg- findet in der Regel einmal wöchentlich im 1:1-Kontakt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt 14-tägig über einen Zeitraum von sechs Monaten statt und beansprucht maximal zwei Arbeitsstunden mit den jungen Menschen. Zusatzaufgaben sind zusätzlich zu erfüllen. Elterngespräche sind nach Bedarf notwendig.
Basieren auf einer Fachleistungsstunde Face-to-Face 81,54€. Somit ergeben sich bei zehn Arbeitstreffen 1630,80€ zzgl. Eventuelle anfallenden Fahrtkosten von 35ct/km.